Mitglied in einer
starken Gemeinschaft.

Der Bauverein Kierspe darf eigene Wohnungen ausschließlich an Mitglieder vermieten. Der Abschluss des Dauernutzungsvertrages – so heißen bei Genossenschaften die Mietverträge – ist nur dann möglich, wenn der Interessent auch bereit ist, Mitglied der Genossenschaft zu werden.
Mit der Beitrittserklärung und einer einmaligen Zahlung erwirbt man einen Genossenschaftsanteil. Auf den Genossenschaftsanteil kann die Genossenschaft eine jährliche Dividende ausschütten, die natürlich abhängig vom Geschäftserfolg der Genossenschaft ist.
Mitglied in einer starken GemeinschaftDie Ausschüttung der Dividende wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Solange man Mieter einer Genossenschaftswohnung ist, muss man auch Genossenschaftsmitglied sein.
Bei Aufgabe der Wohnung kann die Mitgliedschaft sofort gekündigt werden. Im Gegensatz zur Wohnung, deren Kündigungszeit drei Monate beträgt, sieht die Satzung des Bauvereins für die Kündigung der Mitgliedschaft jedoch eine Kündigungsfrist von einem vollen Kalenderjahr vor.
Diese Fristen sind übrigens im Genossenschaftsgesetz klar geregelt. Selbstverständlich erhält das Mitglied auch im Falle der Kündigung seine jährliche Dividende – bis zum Ende der Kündigungszeit. Wer eine Wohnung der Genossenschaft bezieht, hilft in der Solidargemeinschaft aktiv bei der Einsparung von Kosten mit. Man übernimmt übliche Arbeiten wie Hausflur- und Kellerreinigung und Sommer- und Winterdienst. Darüber hinaus evtl. gemeinsam mit den Hausbewohnern auch die Pflege der Außenanlagen. Beim Bezug der Wohnung wird eine Kaution von einer Monatsmiete vereinbart, die zur Sicherung der Ansprüche aus Schönheitsreparaturen dienen soll. Die Kaution wird bei Bezug der Wohnung von dem Mieter hinterlegt.
Die Kaution wird auf ein besonderes Kautionssammelkonto – getrennt vom Vermögen der Genossenschaft – eingezahlt und mit dem Zinssatz für Sparguthaben ohne Kündigungsfrist verzinst.