Mieterlexikon.

In der Rubrik MIETERLEXIKON finden Sie Antworten auf viele Fragen. Behandelt werden nicht nur Mietrechtsthemen sondern auch viele kleine und ganz alltägliche Probleme

Eine Genossenschaft ist eine Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen, diese leiten gemeinsam und gleichberechtigt einen genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb, also ein Unternehmen. Entscheidungen werden gemeinsam und demokratisch getroffen.

Die oberste Leitmaxime einer Genossenschaft ist die vom Gesetz vorgegebene Förderung der Mitglieder. Die Förderung soll primär über Leistungsbeziehungen zwischen Mitgliederwirtschaften ( z. B. private Haushalte, Betriebe ) und dem Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Eine Genossenschaft verfolgt dementsprechend zuerst ökonomische Zwecke, es können aber auch soziale oder kulturelle Zwecke sein.

Den Kern einer Genossenschaftsidentität bilden neben dem o.g. Förderungsprinzip noch die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der Selbstverantwortung sowie das Identitätsprinzip ( Wesensmerkmale ).

Das Identitätsprinzip sagt aus, dass die Miteigentümer/Träger ebenso Geschäftspartner ( z. B. in Form eines Abnehmers, eines Lieferanten ) und Eigenkapitalgeber ( Genossenschaftsanteil ) sind und damit in einer Dreifachbeziehung stehen.

Bauverein Kierspe eG:

Der Bauverein Kierspe ist ein genossenschaftliches Wohnungsunternehmen. Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft aus der Grunderkenntnis, dass eine Summe von Menschen ein Ziel erreichen kann, das zu gewinnen der Einzelne zu schwach ist.

Innerhalb einer solchen Solidargemeinschaft besteht der grundsätzliche Wille, die Mitglieder dieser Gemeinschaft zu respektieren und zu fördern. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen Bauträgern: Genossenschaften verbieten sich, mit dem Gut Wohnung zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften.

Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass unsere Wohnungen wesentlich billiger sind, als die anderer Bauträger. Auch Baugenossenschaften sind ökonomisch zu führende Wirtschaftsunternehmen und müssen natürlich den Gesetzen des Marktes gehorchen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Sie kaufen normale Grundstücke nach Marktpreisen, sie müssen beim Bauen das richtige Angebot finden. Sie müssen, wie jeder andere Bauherr, das Wirtschaftsgut Wohnung finanzieren und darüber auch mit Banken und anderen Geldgebern verhandeln.

Genossenschaftswohnungen haben dennoch oft erheblich günstigere Mieten, weil Genossenschaften auf gut erhaltene und renovierte Altbestände blicken können, deren Finanzierungszeit abgelaufen ist und weil sie nicht an Mieten herausholen, was der Wohnungsmarkt hergibt, sondern was der Gesamtwirtschaftsplan vorgibt.

Wir wollen und dürfen unsere Wohnungen ausschließlich an Mitglieder vermieten. Der Abschluss des Dauernutzungsvertrages – so heißen bei Genossenschaften die Mietverträge – ist nur dann möglich, wenn Sie auch bereit sind, Mitglied unserer Genossenschaft zu werden.

Gleichzeitig mit der Erklärung der Mitgliedschaft wird die einmalige Zahlung des Genossenschaftsanteils von derzeit Euro 650,00 ( zzgl. der einmalige Zahlung des Eintrittsgeld in Höhe von Euro 20,00 ) fällig. Auf den Genossenschaftsanteil schütten wir eine jährliche Dividende aus, die natürlich abhängig vom Geschäftserfolg der Genossenschaft ist und die im Normalfall erheblich über den marktüblichen Zinsen liegt.

Solange Sie Bewohner einer Genossenschaftswohnung sind, müssen Sie auch Genossenschaftsmitglied sein. Bei Aufgabe der Wohnung können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen. Im Gegensatz zur Wohnung, deren Kündigungszeit drei Monate beträgt, sieht unsere Satzung für die Kündigung der Mitgliedschaft jedoch eine Kündigungsfrist von einem vollen Kalenderjahr vor. Diese Fristen sind übrigens im Genossenschaftsgesetz klar geregelt. Dies bedeutet, dass von der Kündigung der Mitgliedschaft bis zur Auszahlung Ihres eingezahlten Genossenschaftsanteils unter ungünstigen Umständen bis zu 2 1/2 Jahre vergehen können.

Selbstverständlich erhalten Sie auch im Falle der Kündigung Ihre jährliche Dividende – solange, bis Ihr Anteil zur Auszahlung gelangt. Sie verlieren also nichts.

Wenn Sie eine Wohnung der Genossenschaft beziehen wollen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass in vielen Wohnanlagen nicht nur eine Verpflichtung zur Durchführung der üblichen Arbeiten wie Hausflur- und Kellerreinigung, sowie Sommer und Winterdienst besteht, sondern dass darüber hinaus evtl. auch die Pflege der Außenanlagen gemeinsam von den Hausbewohnern durchgeführt wird, die dadurch natürlich erhebliche Gartenpflegekosten sparen können.

Beim Bezug einer unserer Wohnungen wird eine Kaution von einer Monatsmiete fällig, die zur Sicherung unserer Ansprüche aus Schönheitsreparaturen dienen soll. Die Kaution wird spätesten bei Bezug der Wohnung von uns eingefordert. Wenn Sie es wünschen, kann allerdings auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Die Kaution wird auf ein besonderes Kautionssammelkonto – getrennt vom Vermögen der Genossenschaft – eingezahlt und selbstverständlich für Sie mit dem Zinssatz für Sparguthaben ohne Kündigungsfrist verzinst.

Angabe von Gründen:

Der Mieter muss keine Gründe für eine ordentliche Kündigung angeben. Weil der Bauverein Kierspe sein Angebot und Service permanent verbessert, würde uns die Nennung eines Grundes in unserer Arbeit unterstützen. Handelt es sich jedoch um eine außerordentliche Kündigung, ist auch er dazu verpflichtet den Grund für die Kündigung anzugeben.

Eine Kündigung seitens des Bauvereins Kierspe scheidet aus. Bei uns genießen Sie Wohnrecht auf Lebenszeit (Dauernutzungsverhältnis).

Kündigungsfristen:

Der Mieter kann immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Bauverein Kierspe eingehen. Dann endet das Mietverhältnis mit dem Ablauf des übernächsten (3 Monate) Monats.

Diese Kündigungsfristen sind bei fristgemäßen Kündigungen vom Kündigenden immer einzuhalten. Ausnahmen macht der Bauverein Kierspe, wenn vom Mieter ein Nachmieter vorgestellt wird.

Außerordentliche Kündigung:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 543 BGB) können sowohl Mieter als auch Vermieter aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Der Mieter kann fristlos kündigen, wenn:

– der Bauverein Kierspe seine Pflichten schwer verletzen sollte.
– durch Nutzung der Wohnung eine Gesundheitsgefährdung gegeben ist. Sollte dieser Fall auftreten, wird die Situation umgehend geprüft und Abhilfe geschaffen.

Zustellen der Kündigung:
Für das Zustellen der Kündigung ist es sinnvoll, diese persönlich in unserer Geschäftsstelle abzugeben. Die Kündigung muss in Schriftform, vom Kündigenden durch Namensunterschrift unterzeichnet, beim Bauverein Kierspe eingehen. Es reicht nicht aus, die Kündigung mündlich auszusprechen. Die Unterschrift muss lesbar sein, sonst ist die Kündigung evtl. ungültig. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Namen noch mal maschinenschriftlich hinzufügen.

Falls der Mieter sich darauf berufen will, muss er der Kündigung bis spätestens zwei Monate vor Mietvertragsende schriftlich widersprechen. Auch hier gilt: Aus Beweisgründen ist es sinnvoll, das Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Achtung, eine Kündigung ist bedingungsfeindlich. Beispiel: Eine Wohnung nur für den Fall zu kündigen, dass man bis zum Kündigungstermin eine neue Wohnung gefunden hat, ist nicht möglich. Kündigungsfristen können nicht verlängert werden.

Im Laufe der Zeit ändern sich manche Dinge, auch die Anforderungen an die eigene Wohnung. Wenn Familienzuwachs geplant ist, ist beispielsweise eine größere Wohnung vonnöten oder wenn die Kinder aus dem Haus sind, ist vielleicht eine kleinere Wohnung attraktiver.

Der Bauverein Kierspe fördert den Wohnungstausch. Dies ist eine gute Möglichkeit um eine Über- oder Unterversorgung mit Wohnraum auszugleichen.

Wenn die Tauschpartner feststehen, sich einig sind, sprechen Sie mit uns. Wir werden dann die weiteren Schritte mit ihnen besprechen.

Der Bauverein Kierspe vermittelt keine Partner für den Tausch von Wohnungen. Wenn Sie jedoch tauschwillig sind, können Sie Ihre Tauschwünsche gerne schriftlich bei uns hinterlassen, damit diese anderen Tauschwilligen zur Einsicht zur Verfügung stehen.

Haben Sie jemanden gefunden, der mit Ihnen die Wohnung tauschen möchte, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter. Der wird Ihnen weiterhelfen.

Was sind eigentlich Wohnungsmängel?

Die typischen Mängel, so genannte unmittelbare Mängel sind defekte Armaturen, schlecht funktionierende Tür- und Fensterbeschläge, defekte Leitungen, schlechte Wärme- oder Schallisolierung, unzureichende Beheizung und ebenso Ungeziefer.

Neben den unmittelbaren Schäden gibt es noch mittelbare Schäden, wie Bau- oder Verkehrslärm, ewiges Blockieren der Garageneinfahrt oder Geruchsbelästigung. Nach ihrer Meldung wird von uns der Verursacher ermittelt und anschließend notwendige Maßnahmen veranlasst.

Ein Wohnungsmangel muss dem Bauverein Kierspe so schnell wie möglich gemeldet werden. Dafür können Sie sehr bequem unser Online-Formular nutzen oder uns direkt telefonisch informieren. Wir werden uns dann umgehend um diese Mängelmeldung kümmern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, das es mitunter ein paar Tage dauern kann, bis wir uns bei Ihnen melden. Das hängt insbesondere mit der Schwere des Mangels zusammen.

In Notfällen und außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie die Notrufnummern nutzen.

Diese Regeln sollten Sie bei der Untervermietung beachten:

Eine Untervermietung ist nur mit Erlaubnis des Bauvereins Kierspe möglich, sonst riskieren Sie eine fristlose Kündigung. Allerdings muss der Vermieter die unerlaubte Untervermietung beweisen. Dazu reicht jedoch schon ein Namensschild des Untermieters an Tür oder Briefkasten. Wer eine Erlaubnis zur Untervermietung beim Bauverein Kierspe beantragt, sollte dies schriftlich und unter Fristsetzung tun.

Wurde die Erlaubnis von uns erteilt und das für eine bestimmte Person, so muss der Mieter jede weitere Untervermietung wieder durch uns genehmigen lassen.

Besteht auf Seiten des Mieters ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung, kann er dies notfalls auch per Gerichtsbeschluss durchsetzen.

Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn der Mieter „vernünftige und nachvollziehbare“ wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann. Solche Gründe können sein: der Mieter verfügt nicht mehr über dieselben finanziellen Mittel, wie zur Zeit des Mietvertragsabschlusses, der Ehe-, Lebenspartner oder ein Familienmitglied aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, ein Lebenspartner einzieht oder auch während einer längeren Abwesenheit. Dieses Interesse darf erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein.

Aus diesen Gründen darf der Bauverein Kierspe die Erlaubnis verweigern:

  • Die Person des Untermieters macht die Untervermietung für den Vermieter unzumutbar.
  • Die Wohnung des Mieters würde durch eine Untervermietung „übermäßig belegt“.
  • Die Wohnung unterliegt den Bestimmungen der öffentlichen Förderung.

Oft kommt alles auf einmal: ein leeres Konto, ein ausgereizter Dispo, der Briefkasten voller Mahnungen. Natürlich geraten Mieter auch in Notlagen durch Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Scheidung oder Ähnliches.

Wenn es dazu kommen sollte, dass Sie zwei aufeinander folgende Monatsmieten nicht oder nur unvollständig zahlen konnten, ist der Bauverein Kierspe gezwungen, das Mietverhältnis fristlos aufzukündigen. Daher ist es wichtig, dass Sie – auch um unangenehme Situationen zu vermeiden – die Miete immer pünktlich und in voller Höhe zahlen, denn auch wenn Sie die Miete über einen längeren Zeitraum unpünktlich bzw. unvollständig zahlen, droht eine fristlose Kündigung.

Wenn Sie bereits Mietrückstände haben, ist es wichtig schnellstens mit uns Kontakt aufzunehmen. Erklären Sie uns die genauen Gründe für die Mietrückstände. Machen Sie sich im Vorfeld des gemeinsamen Gespräches Gedanken darüber, ob Sie z. B. neben der Zahlung der laufenden Miete eine Ratenzahlung zur Beseitigung der Mietrückstände leisten können. Alternativ können Sie den Bauverein Kierspe auch um eine Stundung der Mietrückstände bitten. Sprechen Sie mit uns.

Alternativ wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt Kierspe ( Tel.: 0 23 59 – 6610 ). Auch hier erhalten Sie sinnvolle Ratschläge, wie Sie aus der „Schuldenfalle“ kommen.

Auch die Nutzung der öffentlichen Beratungsstellen empfehlen wir ihnen. Die Beratung ist kostenlos und selbstverständlich sind die Mitarbeiter der Beratungsstellen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Zwar gibt es von den Beratungsstellen kein Geld, um die Schuldenlast zu tilgen, jedoch können Berater helfen, wie man sich in der scheinbar aussichtslosen Situation am besten verhält, um den Schuldenberg auf ein überschaubares Maß zu reduzieren.

Bitte bedenken Sie: Probleme mit der Mietzahlung kann man nicht „aussitzen“. Durch zusätzliche Kosten für Rechtsanwalt und Gericht vergrößert sich das Problem bis hin zum möglichen Wohnungsverlust. Und das nutzt weder ihnen noch liegt das im Interesse des Bauverein Kierspe.

  • Auch im Herbst und Frühjahr sollten ( bei Anwesenheit ) folgende Temperaturen eingehalten werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 19 bis 22 Grad Celsius, im Bad 22 bis 24 Grad Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 bis 18 Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
  • Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tagsüber und auch in den Nachtstunden geschlossen halten.
  • Nicht mit der Warmluft aus dem Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Das „Überschlagenlassen“ des nicht geheizten Schlafzimmers führt nur warme, das heißt feuchte Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre Feuchtigkeit nieder.
  • Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig ( 5 Minuten reichen oft schon aus ) ganz öffnen ( Stoßlüften ). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
  • Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.
  • Die Mindestzeit für die Lüftung hängt von dem Unterschied der Zimmertemperatur zur Außentemperatur und davon ab, wie viel Wind weht.
  • Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten Stoßlüftung aus.
  • Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
  • Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive Schlafzimmer vornehmen.
  • Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.
  • Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg ( durch ein anderes Zimmer ) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.
  • Große Mengen Wasserdampf ( z. B. durch Kochen ) möglichst sofort nach draußen ablüften. Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung verteilt.
  • Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.
  • Nach dem Bügeln lüften.
  • Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist die kalte Außenluft trotzdem trockener als die warme Zimmerluft.
  • Luftbefeuchter sind fast immer überflüssig. Bei Niedrigenergiehäusern die mit Wärmepumpen heizen, kann es vorkommen, das sich die Luftfeuchtigkeit unter 45 % absenkt. Dann sollten Luftbefeuchter eingesetzt werden. Moderne elektronische Wetterstationen haben meist einen Feuchtigkeitsmesser integriert. Damit lässt sich dann auch bequem ein behagliches Raumklima sicherstellen.
  • Bei Abwesenheit über Tage ist natürlich auch das Lüften tagsüber nicht möglich, aber auch nicht nötig! Hier reicht es, morgens und abends richtig zu lüften.
  • Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher. Auch dann spart man im Vergleich zum alten Fenster Heizenergie.
  • Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Aber: Zwei bis vier Zentimeter Abstand müssen reichen.

Um ein gutes Zusammenleben in einem Miethaus zu bewahren, ist es wichtig, dass die Bewohner gegenseitig Rücksicht nehmen und sich an gewisse Regeln halten, die das Zusammenleben erleichtern sollen. Hier einige Beispiele:

Im Gebiet der Stadt Kierspe dauert die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr. In dieser Zeit dürfen keine lauten Tätigkeiten ausgeführt werden, TV- und Musikgeräte sind auf Zimmerlautstärke zu stellen. An Sonn- und Feiertagen gilt es jeglichen Lärm zu vermeiden.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden sollten Feste vorher bei den Nachbarn angekündigt werden. Ein populärer Irrtum an dieser Stelle ist, zu glauben, das Recht auf eine Feierlichkeit pro Jahr stehe dem Bürger zu. Es muss sich grundsätzlich an die Ruhezeiten gehalten werden.

Die Mittagsruhe ist von der Stadt Kierspe für den Zeitraum 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr festgelegt worden.

Üblicher Kinderlärm muss in einem Miethaus hingenommen werden. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder halten sich nicht an Ruhezeiten, hier gilt eine „erweiterte Toleranzgrenze“.

Es gibt Plätze wie Eingang, Treppenhaus, Waschküche, Abstellplätze usw., die stehen allen Mietern zur Verfügung. Da diese Plätze von allen gemeinsam genutzt werden, ist es wichtig, diese nicht mit privaten Gegenständen zu verstellen und auf Sauberkeit zu achten.

In vielen Häusern ist separat geregelt, wer wann die Waschküche benutzen kann. Ist dies nicht geregelt, kann bei Streitigkeiten ein entsprechender Plan Abhilfe schaffen. Dieser sollte allerdings in Absprache mit den anderen Mietern/dem Vermieter erstellt werden.

Haustiere sind nicht grundsätzlich in allen Wohnanlagen erlaubt, hier gibt der Mietvertrag Auskunft.

Das Rauchen im Lift, im Treppenhaus bzw. in allen gemeinsam zu nutzenden Räumen sollten unterlassen werden.

Grillen ist in den Sommermonaten durchaus üblich. Dennoch ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Qualm in die Wohnung des Nachbarn zieht, der Grill an sich ist, so weit es möglich ist, von den Nachbarn aufzustellen. In manchen Anlagen ist das Benutzen eines Holzkohlegrills untersagt und es muss auf einen Elektrogrill zurückgegriffen werden.

Bei Streitigkeiten allgemein ist es wichtig, dass die streitenden Parteien erst das Gespräch suchen. Kommt man nicht auf einen Nenner kann man bei Schlichtungsstellen Rat suchen, denn wer im Ernstfall nach dem Motto „Erst zum Schlichter, dann zum Richter“ agiert, kann möglicherweise viel Geld sparen. Auskunft erteilt auch hier das Bürgerbüro der Stadt Kierspe: 0 23 59 661-0

Was sind eigentlich Wohnungsmängel?

Saubere Wohnräume bieten für unbeliebte Gäste wenig Platz. Mit gezielt eingesetzten Reinigungsmitteln (Schmierseife, Allzweckreiniger oder Essig reichen schon) lassen sich Wohnung und Haus auch ohne „chemische Putzkeule“ reinigen.

Sensible Stellen wie Spalten unter Schränken und Teppichen, unzugängliche Ecken und Rückseiten von Kühlschrank oder Waschmaschine sollten regelmäßig auf Schädlingsbefall kontrolliert und abgesaugt werden. Das Abdichten von Ritzen und Fugen und/oder das Anbringen von Fliegengittern an Fenstern beugen vor.

Ebenso sollten Lebensmittel prinzipiell in verschließbaren Behältern aufbewahrt und Schränke und Vorratskammer jedes Quartal geputzt und nach Schädlingen überprüft werden.

Am richtigen Ort gepflanzt, können sehr stark riechende Pflanzen, z.B. Tomatenstauden, das Eindringen der unliebsamen Gäste in den Wohnbereich verhindern. Auch das Aufstellen einer mit Wasser und ätherischen Ölen ( z.B. Lavendel, Zitrone ) gefüllten Schale können die häufigsten Haushaltsschädlinge vertreiben bzw. fernhalten.

Ist der Befall schon eingetreten, sollten Sie zunächst folgendes abklären:

  • Um welchen Schädling handelt es sich?
  • Wo liegt der Nistplatz, wo sind die Wanderstraßen?
  • Die Lebensbedingungen des Schädlings, z.B. Nahrung?



Befallene Lebensmittel zu erkennen ist leicht: Spinnfäden zwischen den Haferflocken, Kotreste in den Spaghetti und Häutungsschuppen im Mehl sind ein sicheres Zeichen. Wichtig ist, dann sofort alle offenen Lebensmittel – und nicht nur die befallenen! – wegzuwerfen, die anderen Lebensmittel gründlich zu überprüfen und den Schrank gründlich zu reinigen und hinterher gut zu trocknen, gegebenenfalls mit einem Fön.

Den Einsatz von Gift sollten Sie, um ihrer Gesundheit willen, unbedingt vermeiden. Allergische Reaktionen oder Atemwegserkrankungen können durch Insekten-Strips, Verdampfer oder Sprays ausgelöst werden. Denn die Insektengifte setzen sich in Wohnungseinrichtungen, wie Möbeln, Teppichen etc., aber auch Tapeten und Stofftieren fest und werden nach und nach an die Raumluft abgegeben.

Wenn alle Maßnahmen nichts helfen, sollte man sich besser an einen Fachmann wenden, der dann das Problem beseitigt. Infos dazu gibt das Bürgerbüro der Stadt Kierspe: 0 23 59 661-0.

Die Temperatur konstant halten ermöglichen Regelsysteme. Diese Regelsysteme sind einfach zu bedienen und optimieren den Heizbetrieb. Die einfachste Variante hierbei: der Thermostatkopf.

Der Thermostatkopf erhöht die Warmwasserzufuhr bis die gewünschte Temperatur erreicht ist. Sobald die Temperatur steigt, etwa durch Fremdwärme, schließt das Ventil, was ca. 20 Prozent Heizenergie sparen kann.

Empfohlene Temperaturen in der Wohnung:

Wohnräume:
20 bis 22 °C

Schlafräume:
16 bis 20 °C

Bad:
22 bis 24 °C

Aktuelle Hausordnung des Bauverein Kierspe eG nach dem Stand von 2006:

Präambel

Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben wir herausgearbeitet, was uns wichtig ist und was Ihnen wichtig sein sollte, damit alle sagen können: Hier lässt es sich gut wohnen und leben!

Die Beachtung und Einhaltung dieser Hausordnung durch alle Hausbewohner bietet die Gewähr für eine gute Nachbarschaft.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag verpflichten Sie sich, diese Hausordnung einzuhalten.

I. Wohnung
1. Lüften und Heizen

Behandeln Sie bitte die Ihnen zur Miete überlassene Wohnung pfleglich. Dazu gehört auch das ausreichende Lüften. Um die Raumluft auszutauschen, reicht grundsätzlich eine Stoßlüftung von 10 Minuten. Wir müssen Ihnen das Lüften der Wohnung in das Treppenhaus untersagen, weil dies deutlich am Sinn und Zweck des Lüftens vorbeigeht und zur Belästigung der Nachbarn führen kann.

Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, müssen Sie im gemeinschaftlichen Interesse alles tun, um ein Einfrieren der Sanitäranlagen zu vermeiden.

Halten Sie deshalb Keller-, Boden- und Treppenhausfenster in der kalten Jahreszeit – außer zum Lüften – unbedingt geschlossen. Verriegeln Sie Dachfenster bei Schneefall, Regen und Unwetter.

2. Abflüsse

Halten Sie bitte die Abflüsse in Toiletten, Spülen und Waschbecken von Abfallen frei. Schütten Sie bitte auf keinen Fall Katzen- oder Vogelstreu hinein; auch Küchenabfälle, Papierwindeln, Hygieneartikel jeglicher Art gehören auf keinen Fall in den Abfluss, sondern sind mit dem Hausmüll zu entsorgen.

II. Schutz vor Lärm

Lärm belastet alle Hausbewohner. Halten Sie deshalb bitte die allgemeinen Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ein. Stellen Sie bitte Fernseh- und Rundfunkgeräte sowie andere Tonträger auf Zimmerlautstärke ein; auch deren Benutzung im Freien ( auf Balkonen, Loggien usw. ) darf Ihre Mitbewohner nicht stören. Während der allgemeinen Ruhezeiten dürfen Sie nicht musizieren. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und auch Geschirrspülmaschinen täglich nicht länger als bis 20:00 Uhr. Achten Sie bei Lärm verursachenden Hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof oder Außenanlagen darauf, dass Sie diese Arbeiten werktags außerhalb der vorgenannten Ruhezeiten durchführen. Auch diese Arbeiten sollten bis 20:00 Uhr beendet sein.

Partys und Feiern dürfen nicht zur Lärmbelästigung der Hausgemeinschaft führen. Sprechen Sie bitte vorher mit den anderen Hausbewohnern, die dann sicherlich eingewisses Maß an Geräusch- und Geruchseinwirkung tolerieren werden.

III. Kinderspielplätze und Rasenflächen

Die Eltern, deren Kindern den Spielplatz benutzen, sind für das Sauberhalten der Spielgeräte, der Sandkästen und der Umgebung verantwortlich. Achten Sie bitte darauf, dass Spielzeug und Abfälle nach Beendigung des Spielens eingesammelt werden.

Die Benutzung der Spielgeräte auf unseren Spielplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Die Spielplätze stehen ihren Kindern täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Auch Ihre Kinder müssen beim Spielen die allgemeinen Ruhezeiten einhalten.

Die Rasenflächen auf unseren Grundstücken sind grundsätzlich zum Spielen freigegeben. Zum Schutz der Grünflächen müssen wir Ihnen bzw. Ihren Kindern aber das Fußball spielen auf den Rasenflächen sowie das Befahren der Rasenflächen ( mit Fahrrädern, Skateboards, Inlinern, Kickboards etc. ) untersagen.

Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Grünanlagen und füttern Sie keine Tiere, vor allem keine Tauben. Wir müssen Ihnen die Verunreinigung der Grünanlagen und Grundstücke durch Ihre Hunde und Katzen untersagen. Halten Sie Haustiere aus hygienischen Gründen unbedingt von den Spielplätzen und Sandkisten fern.

IV. Sicherheit

Zum Schutz der Hausbewohner müssen die Haustüren geschlossen bleiben. Schließen Sie bitte Keller- und Hoftüren nach jeder Benutzung wieder ab.

Halten Sie bitte Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure frei, weil Sie nur dann ihren Zweck als Fluchtwege erfüllen. Fahr- und Motorräder etc. gehören nicht hinein. Sie dürfen einen Kinderwagen im Flur nur abstellen, wenn dadurch die anderen Hausbewohner nicht behindert werden. Schuhe, Schirmständer und anderes gehören in die Wohnung, nicht ins Treppenhaus. Auch auf dem gemeinsamen Trockenboden, in den Boden- und Kellergängen, im Anschlusskeller sowie in Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Trockenraum etc. dürfen Sie aus Sicherheitsgründen keine Gegenstände abstellen.

Wir untersagen Ihnen das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen und Geruch verursachenden Stoffen in Wohnungen, auf Balkonen, Loggien, Wintergärten, Keller- oder Bodenräumen. Spreng- und Explosionsstoffe dürfen Sie nicht in das Haus oder auf das Grundstück bringen. Wenn Sie Gasgeruch im Haus oder in der Wohnung bemerken, hantieren Sie auf keinen Fall mit Feuer. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, öffnen Sie die Fenster bzw. Türen und drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihren Hauswart, Ihren Energieversorger oder uns. Im Ernstfall auch über die Notrufnummern.

Bringen Sie bitte Blumenkästen und Blumenbretter so an, dass dadurch niemand gefährdet werden kann. Achten Sie bitte darauf, dass beim Blumengießen Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft.

Sollten Sie für längere Zeit verreisen oder sich nicht in Ihrer Wohnung aufhalten, überlassen Sie bitte für Notfälle einen Wohnungsschlüssel einem Ihrer Nachbarn, Ihrem Hauswart oder uns zu treuen Händen.

Sollten Sie dafür keine Vorsorge getroffen haben und droht aus Ihrer Wohnung eine akute Gefahr für Ihre Umwelt, Ihre Nachbarn oder das Haus, sind wir berechtigt, uns Zugang zu verschaffen, soweit es die Situation erfordert. Die uns dadurch entstehenden Kosten gehen letztlich zu Ihren Lasten.

Aus Sicherheitsgründen ist das Grillen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nur mit mit Elektrogrills erlaubt.

V. Reinigung

Halten Sie bitte im Interesse aller Hausbewohner Haus und Grundstück (Außenanlagen, Mülleimerflächen) ständig sauber.

Teppiche dürfen Sie nur auf dem dafür vorgesehenen Platz klopfen und abbürsten. Schuhe, Textilien, Badezimmergarnituren etc. dürfen Sie nicht aus Fenstern oder über die Balkonbrüstung oder im Treppenhaus reinigen.

Auf Balkonen dürfen Sie Wäsche nur unterhalb der Brüstung trocknen.

Ansonsten stehen Ihnen Waschküche und Trockenräume zur Verfügung. Bitte reinigen Sie diese Räume sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände nach jeder Benutzung.

VI. Gemeinschaftseinrichtungen

Für Gemeinschaftseinrichtungen gelten die jeweilige Benutzerordnung sowie die Bedienungsanweisungen und Hinweisschilder. Sie müssen von der Hausgemeinschaft oder von Ihrem Wohnungsunternehmen aufgestellte Einteilungspläne bei der Benutzung beachten.

1. Personenaufzug

Beachten Sie bitte die Benutzer- und Sicherheitshinweise in den Aufzügen. Sperrige Gegenstände dürfen Sie nur nach vorheriger Zustimmung des Hauswarts mit dem Aufzug transportieren.

2. Müllräume und Müllboxen

Benutzen Sie Müllräume und Müllboxen bitte nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Werfen Sie nur den Hausmüll hinein. Sind Wertstoffcontainer aufgestellt, benutzen Sie diese bitte entsprechend ihrer Bestimmung.

Für die Entsorgung von Sperrmüll informieren Sie sich bitte bei Ihrem kommunalen Entsorgungsbetrieb.

3. Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabelanschluss

Benutzen Sie Ihre TV- bzw. Radioempfangsgeräte bitte ausschließlich mit geeigneten(zugelassenen) Anschlusskabeln. Das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und anderen Empfangsanlagen kann nur unter ganz besonderen Gründen gerechtfertigt sein und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

Sollten beim TV- bzw. Radioempfang Störungen bzw. Schäden auftreten, melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrem Hauswart bzw. uns. Manipulieren Sie nicht selbst an den Steckdosen oder Kabeln. Nur unsere Mitarbeiter bzw. Fachfirmen sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen. Sollte Probleme auftreten, nutzen Sie den Notdienst unseres Partners PrimaCom. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 – 774677 ( 14 Ct. je Anruf aus dem dt. Festnetz )

  • Polizei
    Telefon: 110
  • Feuerwehr / Rettungsdienst
    Telefon: 112
  • Sperrnotruf – Medien wie Kredit- o. ec-Karte
    Telefon: 116 116
  • GIZ-Nord – Giftinformationszentrum
    Telefon: 0551 – 19240
  • Telefonhilfe-Notdienst für Jugendliche und Kinder
    Telefon: 0800 – 1110333
  • Telefonseelsorge
    Evangelisch: 0800 – 1110111
    Katholisch: 0800 – 1110222
  • Auskunft
    Telefon: 11833 oder 11880
  • Sanitär
    Telefon: 0171 – 7203558
  • Elektro
    Telefon: 02359 – 2287
  • Kabelfernsehen
    Telefon: 01805 – 774677